Personalausweis
Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises wird für einen Erwachsenen auf 15 Jahre verlängert, die eines minderjährigen Kindes beträgt 10 Jahre.Diese Maßnahme gilt für sichere nationale Personalausweise, die ab dem 1. Januar 2014 ausgestellt wurden, sowie für alle sicheren Personalausweise, die ab dem 1. Januar 2014 gültig sind und für Erwachsene ausgestellt wurden. Ihre Gültigkeitsdauer wird ungeachtet des auf dem Dokument angegebenen Datums um fünf Jahre verlängert Titel. Handelt es sich um einen neuen Personalausweis (Bankkartenformat), ist diese Karte 10 Jahre gültig. Einige Kommunen (Rathäuser) bieten für diese Änderung keine Termine an.
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Antrag auf einen nationalen Personalausweis - BOUVANCOURT
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Aus dem Ausland oder außerhalb des französischen Festlandes: +33 (0) 1 73 60 39 39: nur aus dem Festnetz, zum Preis eines Anrufs + der Kosten eines internationalen Anrufs, die je nach Land und Betreiber variieren.
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(*): Bitte beachten Sie, dass möglicherweise Telefongebühren anfallen.
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